Befasst man sich einmal seriös mit dem Phänomen der großen Wildschweinpopulationen, kommt man recht schnell darauf, dass es sich hier um ein quasi selbst gemachtes Problem handelt: Monokulturen z. B. von Mais und Raps auf großen Flächen sind ideale Futterplätze für die Feinschmecker im Schwarzkittel – und bei gesicherter Futterversorgung ist die Vermehrung der Tiere vorhersehbar.
Nach wie vor gilt für Jäger das Bundesjagdgesetz: danach dürfen Wildschweine nur zu bestimmten Zeiten erlegt werden; Muttertiere und ihre Jungen genießen einen besonderen Schutz. Daran wird sich jeder Jäger halten.
Und die Forderung, die Tiere im Ort abzuschießen, weil sie die Vorgärten verwüsten und durch die Gehöfte ziehen, muss wirklich in aller Schärfe zurück gewiesen werden; man fragt sich, ob der Schreiber weiß, was er sich wünscht. Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Sie holen Ihren Enkel vom Kindergarten ab und hören plötzlich Schüsse, Sie ducken sich schnell hinter einem Gartenzaun und hören noch, wie die Munition an der nur zwei Meter neben Ihnen stehenden Straßenlaterne abprallt. Sie haben dann zwar mächtig viel zu Hause zu erzählen. - Aber Schweinejagd in geschlossenen Ortschaften ist zu Recht verboten, das sollte jedem einleuchten!
Meine Bitte also an alle, die sich öffentlich äußern: überlegen Sie erst, um was es geht und welche Folgen Ihre Forderungen haben können. Und dann legen Sie Stift und Papier still in die Ecke und bewahren Sie die Ruhe.
Inzwischen fand übrigens eine Gesellschaftsjagd statt, bei der mehrere Schwarzkittel gestreckt wurden – aber alles im Rahmen der Gesetzlichkeiten.
F. Kunze im Auftrag der Jagdgenossenschaft!


bin ich auf Ihre WEB-Seite gestossen. Besonders hat mich der Beitrag zur Pferdebahn nach Belleben ...
